EFRAG/ARC: Endorsement-Empfehlung zu IFRIC 14
Der IASB hatte am 26.11.2009 die Bilanzierung von Pensionsplänen an einer für die deutsche Praxis weniger bedeutenden Stelle geändert. Die Änderung betrifft IFRIC 14 als Interpretationshilfe für IAS 19 und regelt den Fall, dass ein Unternehmen im Zusammenhang mit seinen Pensionsplänen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und darauf eine Vorauszahlung leistet. Die Änderung ermöglicht es den Unternehmen, den Nutzen aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert zu aktivieren; sie ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2011 beginnen; eine vorzeitige Anwendung für Abschlüsse zum Jahresende 2009 ist zulässig.
Am 29.01.2010 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einem Schreiben an die EU-Kommission ihre Empfehlung zur Übernahme der Änderung von IFRIC 14 in EU-Recht (Endorsement) einschließlich einer entsprechenden Auswirkungsanalyse veröffentlicht. Die Zustimmung des Accounting Regulatory Committee (ARC) der EU-Kommission datiert vom 04.03.2010. Mit einem Abschluss des Endorsement-Prozesses wird spätestens im zweiten Quartal 2010 gerechnet.
- Siehe im Einzelnen zuletzt Pressemitteilung der EFRAG vom 09.03.2010.
