IASB/FASB: Überarbeitung des Conceptual Framework

Seit Oktober 2004 arbeiten der International Accounting Standards Board (IASB) und der US Financial Accounting Standards Board (FASB) gemeinsam daran, ein einheitliches neues Rahmenkonzept (Conceptual Framework) für ihre jeweiligen Rechnungslegungssysteme (IFRS und US-GAAP) zu entwickeln. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass künftige Rechnungslegungsstandards prinzipienbasierter und konsistenter als zurzeit sind. Die Boards führen ihr Rahmenkonzeptprojekt in acht Phasen A bis H durch, die eigenständig bearbeitet werden sollen:

•   Phase A: Objectives and qualitative characteristics,

•   Phase B: Elements and recognition,

•   Phase C: Measurement,

•   Phase D: Reporting entity,

•   Phase E: Presentation and disclosure,

•   Phase F: Purpose and status,

•   Phase G: Application to not-for-profit entities,

•   Phase H: Remaining Issues.

Im Rahmen der Phase A, die sich mit den Zielen der Finanzberichterstattung und den dazugehörigen qualitativen Anforderungen befasst, veröffentlichten die Boards am 29.05.2008 einen Entwurf „Conceptual Framework for Financial Reporting: The Objective of Financial Reporting and Qualitative Characteristics and Constraints of Decision-Useful Financial Reporting Information” – dem vorausgegangen war ein Diskussionspapier vom Juli 2006.

Da die aktuellen Conceptual Frameworks von IASB und FASB den Begriff der „Reporting Entity“, also der Berichtseinheit, bislang nicht explizit regeln, wurde im Rahmen der Phase D ebenfalls am 29.05.2008 ein Diskus­sionspapier „Conceptual Framework for Financial Reporting: The Reporting Entity“ vorgelegt (siehe dazu bereits WPg 2008, S. 527, sowie WPg 2008, S. 874). Die zu diesem Diskussionspapier eingegangenen Stellungnahmen flossen in einen am 11.03.2010 von IASB und FASB veröffentlichten Entwurf (ED 2010/2) ein, der sich mit den konstitutiven Merkmalen einer Berichtseinheit (reporting entity) befasst. Demnach ist eine Berichtseinheit ein abgeschlossener Bereich von Geschäftsaktivitäten, der für aktuelle und künftige Eigenkapitalgeber, Gläubiger und andere Kapitalgeber von Bedeutung ist. Diese Begriffsmerkmale sind notwendig, aber nicht immer hinreichend, um eine Berichtseinheit zu identifizieren. Maßgeblich für die Abgrenzung der konzernberichterstattenden Einheit (group reporting entity) ist das Kriterium der Kontrolle („control“).

Stellungnahmen zu dem Standardentwurf können bis zum 16.07.2010 an den IASB gerichtet werden.


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