Bundesregierung: Gesetzentwurf zur Finanzmarktregulierung
Die Bundesregierung hat am 24.03.2010 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie verabschiedet, mit dem das Kreditwesengesetz und das Pfandbriefgesetz mit dem Ziel fortentwickelt werden sollen, die in der Finanzkrise deutlich gewordenen Schwachstellen bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten und der Regulierung des Kapitalmarkts zu beseitigen. Verbesserungsbedarf besteht vor allem bei Verbriefungen, also der Schaffung handelbarer Wertpapiere, denen Forderungen zugrunde liegen, beim Liquiditätsmanagement der Banken und damit ihrer Refinanzierung sowie bei der Zusammenarbeit der Bankenaufseher auch über nationale Grenzen hinweg.
Um künftige Risiken zu mindern, werden Änderungen vor allem im Kreditwesengesetz vorgenommen. Die Neuregelungen umfassen:
• einheitliche Regelungen für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital;
• Begriffsbestimmungen für Verbriefungen sowie Anforderungen an Investoren, die in Verbriefungen investieren wollen;
• Änderungen der Vorschriften bei Großkrediten, um Konzentrationsrisiken besser erkennen zu können;
• Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden im europäischen Wirtschaftsraum.
Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, bis zum 31.12.2010 die von der EU im Jahr 2009 beschlossenen Änderungsrichtlinien in nationales Recht umzusetzen.
- Siehe dazu die Pressemitteilung des BMF vom 24.03.2010.
