Bundesrat: Kontrolle von Rating-Agenturen
Die Bundesregierung hatte am 13.01.2010 das Ausführungsgesetz zu der im Dezember 2009 in Kraft getretenen EU-Ratingverordnung Nr. 1060/2009 vom 16.09.2009 (ABl.EU vom 17.11.2009, S. L 302/1) beschlossen, das in Verbindung mit dieser Verordnung zur besseren Aufsicht über Rating-Agenturen beitragen soll. Die Regelung ist nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, da insbesondere den Rating-Agenturen in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht wird: demnach hätten sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und diese nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte.
Damit Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke in der EU verwendet werden können, sieht die EU-Ratingverordnung nunmehr vor, dass Rating-Agenturen (frühestens bis zum 07.06.2010) ihren Antrag auf Registrierung stellen und die Standards der Verordnung einhalten müssen. So sollen u. a. die Transparenz über den Bewertungsprozess von Rating-Agenturen erhöht sowie Interessenkonflikte von Rating-Agenturen vermieden werden. Rating-Agenturen dürfen zudem keine Beratungsleistungen mehr für Unternehmen erbringen, die sie bewerten (vgl. im Einzelnen auch WPg 2010, S. 267).
Am 05.03.2010 hat der Deutsche Bundesrat das Ansinnen der Bundesregierung, Rating-Agenturen einer strengeren Überprüfung durch die BaFin zu unterziehen, begrüßt. Die Finanzmarktkrise habe deutlich gemacht, dass die Rating-Agenturen die sich verschlechternde Lage auf den Finanzmärkten nicht früh genug in ihre Bewertungen aufgenommen hätten. Der vorliegende Gesetzentwurf stelle daher einen weiteren Schritt dar, den Problemen auf dem Finanzmarkt zu begegnen.
Der Gesetzentwurf macht nach Auffassung des Bundesrates jedoch auch andere Defizite des Finanzmarktes aus Sicht des Verbraucherschutzes deutlich. Die Verbraucherrechte müssen auf den Finanzmärkten weiter gestärkt werden. Sie tragen dazu bei, das für eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung notwendige Vertrauen in die Finanzmärkte, ihre Akteure und die Geldanlageprodukte wiederherzustellen. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist auf die gesetzliche Regulierung der Finanzberatung zu setzen. Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert, im Rahmen der angekündigten Gesetzesvorhaben die Anforderungen an die Ausbildung, Qualifikation, Registrierung, Haftung und Aufsicht von Finanzvermittlern möglichst umfassend rechtlich zu verankern.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, sich gegenüber der EU für eine Überarbeitung der Durchführungsrichtlinie zur Finanzmarktrichtlinie einzusetzen. Dabei sollte Art. 26 dieser Richtlinie dahin gehend überarbeitet werden, dass die Offenlegungspflicht von Provisionen und Gebühren künftig nicht mehr in zusammengefasster Form erfolgen darf. Vielmehr sollten solche Zuwendungen gegenüber dem Verbraucher in jedem Fall in transparenter Form vor Vertragsabschluss sowohl prozentual als auch im Gesamtbetrag angegeben werden.
Siehe im Einzelnen BR-Drucksache 32/10 (Beschluss).
- In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen vom 14.12.2009 hatte sich das IDW zum Entwurf für ein Rahmengesetz zur EU-Verordnung über Rating-Agenturen geäußert (siehe dazu WPg 2010, S. 267).
