BMJ: Änderung des Umwandlungsrechts

Das Bundesjustizministerin hat am 16.03.2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt und diesen den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

Der Entwurf sieht Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Dies wirkt sich besonders bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften aus. Unternehmen sollen von bürokratischen Hürden befreit sowie Aufwand und Kosten einer Umwandlungsmaßnahme reduziert werden; dabei soll der Schutz der Anteilseigner und der Gläubiger der Unternehmen gewahrt bleiben.

Geplant ist eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Dies umfasst die elektronische Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten. Bei der Verschmelzung einer 100 %igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft kann in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90 %igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist eine Modifizierung des sogenannten Squeeze-out vorgesehen. Außerhalb dieser Konstellation bleibt das System des Ausschlusses von Minderheitsaktionären unverändert. Einsparpotenzial soll sich auch durch die Möglichkeit ergeben, Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz von denselben Sachverständigen durchführen zu lassen.

Mit dem Änderungsgesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist. Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30.06.2011 angepasst werden. Die Beschlussfassung im Bundeskabinett soll noch vor der Sommerpause erfolgen.


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