EFRAG/ARC: Endorsement-Empfehlung zu Erleichterungen für IFRS-Erstanwender
Der IASB hatte am 28.01.2010 unter dem Titel „Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters (Amendment to IFRS 1)“ eine Ergänzung zu IFRS 1 veröffentlicht, mit der dieser Standard zur erstmaligen IFRS-Anwendung geändert wird. Demnach brauchen IFRS-Erstanwender im Hinblick auf die im März 2009 beschlossenen Änderungen an IFRS 7 (ergänzende Angaben zur Fair-Value-Bewertung und zu Liquiditätsrisiken bei Finanzinstrumenten als Reaktion auf die Finanzmarktkrise) keine Vorjahreszahlen anzugeben; sie werden damit jenen IFRS-Anwendern gleichgestellt, die die entsprechende Erleichterungsvorschrift in IFRS 7 in Anspruch nehmen. Die Änderung tritt am 01.07.2010 in Kraft; eine frühere Anwendung ist zulässig.
In einem Schreiben vom 19.02.2010 an die EU-Kommission hat sich die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) für die Übernahme dieser Regelungen in EU-Recht ausgesprochen (Endorsement). Die Zustimmung des Accounting Regulatory Committee (ARC) der EU-Kommission datiert vom 04.03.2010. Mit einem Abschluss des Endorsement-Prozesses wird spätestens im zweiten Quartal 2010 gerechnet.
- Siehe im Einzelnen zuletzt Pressemitteilung der EFRAG vom 09.03.2010.
