EFRAG/ARC: Endorsement-Empfehlung zu IAS 24

Der IASB hatte am 04.11.2009 eine überarbeitete Fassung von IAS 24 „Related Party Disclosures“ veröffentlicht, mit der die Anforderungen an die Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen geändert werden. Einen entsprechenden Vorschlag hatte der IASB zuvor am 11.12.2008 unterbreitet.

Hauptziel der Überarbeitung von IAS 24 ist die Reduzierung der Offenlegungserfordernisse bei Unternehmen, die aufgrund staatlicher Kontrolle oder wesentlichen staatlichen Einflusses als verbunden gelten. Unter dem Begriff „Staat“ sind nicht nur nationale Körperschaften, sondern auch regionale oder lokale Körperschaften (z. B. Bundesland oder Kommune) zu verstehen. Die davon betroffenen und vor allem in Rechtskreisen mit hohem staatlichen Einfluss ansässigen Unternehmen hatten in der Vergangenheit auf Schwierigkeiten hingewiesen, die für die Offenlegung notwendigen Daten zu beschaffen. In manchen Fällen war den betroffenen Unternehmen nicht einmal bewusst, dass sie miteinander verbunden waren. Der IASB ist der Ansicht, dass Kosten und Nutzen einer Offenlegung von Beziehungen zu nahe stehenden Personen in solchen Fällen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Daher werden Unternehmen von der Pflicht, im Einzelnen über Transaktionen mit anderen staatlichen Unternehmen oder mit dem Staat zu berichten, befreit. Allerdings sollen allgemeine Informationen über Art und Umfang wesentlicher Transaktionen weiterhin offen gelegt werden.

Der IASB hat sich mit der Überarbeitung ferner zum Ziel gesetzt, die Definition von „related parties“ klarer zu fassen, die Lesbarkeit des Standards zu verbessern und vorhandene Inkonsistenzen zu beseitigen. Der überarbeitete Standard tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 01.01.2011 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Am 25.01.2010 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in einem Schreiben an die EU-Kommission ihre Empfehlung zur Übernahme der überarbeiteten Fassung von IAS 24 in EU-Recht (Endorsement) einschließlich einer entsprechenden Auswirkungsanalyse veröffentlicht. Die Zustimmung des Accounting Regulatory Committee (ARC) der EU-Kommission datiert vom 04.03.2010. Mit einem Abschluss des Endorsement-Prozesses wird spätestens im zweiten Quartal 2010 gerechnet.


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