EU-Parlament: mögliche Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses für Kleinstunternehmen

Das Europäische Parlament hat am 10.03.2010 bei 445 Ja-Stimmen, 196 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen dafür gestimmt, Kleinstunternehmen (micro entities) von der Pflicht zu befreien, einen Jahresabschluss aufzustellen. Über den Vorschlag muss noch der (in dieser Frage nicht einige) Europäische Rat der EU-Regierungen abstimmen, bevor es zu einer Änderung der Bilanzrichtlinien kommen kann. Diese würde den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die nationalen Gegebenheiten ein Wahlrecht einräumen, Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien auszunehmen. Um die Befreiungsregelung in Anspruch nehmen zu können, müssten Kleinstunternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme < 500 000 €, Netto-Umsatz < 1 000 000 € und/oder Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter < 10.

Der Anteil der Kleinstunternehmen an den insgesamt 7,2 Mio. in Europa rechnungslegungspflichtigen Unternehmen beträgt zurzeit etwa 75 % (5,4 Mio. Unternehmen). Klaus-Heiner ­Lehne, Berichterstatter des EU-Parlaments, erklärte dazu: „Die Geschäfte von Kleinstunternehmen haben in der Regel eine Reichweite, die sich auf den regionalen und lokalen Markt beschränkt. Insofern haben sie keine grenzüberschreitende Auswirkung auf den europäischen Binnenmarkt. Daher ist es auch folgerichtig, dass diese Unternehmen nicht den EU-Binnenmarktvorschriften unterworfen werden“.

Die EU-Kommission rechnet mit durchschnittlichen Einsparungen von 1 200 € pro Unternehmen. Machen alle Mitgliedstaaten von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch, ergäbe sich daraus ein Gesamtbetrag von bis zu 6,3 Mrd. €.

Allerdings sollen Kleinstunternehmen nicht vollständig von der Rechnungslegung befreit werden, sondern als „Mindeststandard“ auch künftig Aufzeichnungen über ihren Geschäftsverkehr und ihre finanzielle Lage führen müssen. Damit trägt das EU-Parlament zuvor geäußerten Bedenken Rechnung, dass eine Befreiung von der Bilanzierungspflicht die interne Organisation des Kleinstunternehmen sowie die Transparenz und den Zugang zu Informationen allgemein beeinträchtigen könnte.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einer Stellungnahme vom 10.03.2010 den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Vereinfachung des euro­päischen Bilanzrechts begrüßt. Dies würde es „Deutschland ermöglichen, die Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften zu erleichtern, namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG“.


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