Neuerungen bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen

29.04.2010

Der HFA hat am 11.03.2010 die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21) verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der Vorgängerverlautbarung (IDW Stellungnahme HFA 4/1995) besteht darin, dass für die Ertragsrealisierung nicht mehr die Vereinnahmung der Spenden maßgeblich ist, sondern deren satzungsgemäße Verwendung. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass bei Spenden sammelnden Organisationen im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen i.d.R. keine Gewinnerzielung im Vordergrund steht, sondern der Verbrauch der Spenden zur Erfüllung der in der Satzung festgelegten Zwecke. Unter Zugrundelegung dieser Sichtweise sind Spenden zum Zeitpunkt ihres Zuflusses zunächst ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen und in einem gesonderten Passivposten „Noch nicht verbrauchte Spendenmittel“ nach dem Eigenkapital auszuweisen. Die ertragswirksame Auflösung dieses Postens hat dann korrespondierend zu dem durch die Verwendung der Spenden entstehenden Aufwand zu erfolgen und ist als „Ertrag aus Spendenverbrauch“ auszuweisen.

Eine weitere Neuerung ergibt sich für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung: Während bislang das Gesamtkostenverfahren bevorzugt wurde, wird in IDW RS HFA 21 nun die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens empfohlen, da es den Informationsbedürfnissen der Spender in Bezug auf die satzungsgemäße Verwendung der Spenden i.d.R. besser Rechnung trägt.

IDW RS HFA 21 wird in den IDW Fachnachrichten Heft 5/2010, S. 201ff und im WPg Supplement 2/2010 veröffentlicht werden.


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