IDW Steuerhinweis zur Ermittlung der Eigenkapitalquote
27.04.2010
Der Steuerfachausschuss des IDW verabschiedete am 01.03.2010 den IDW Steuerhinweis: Ermittlung der Eigenkapitalquote für Zwecke der Zinsschranke im Sinne des § 4h EStG (IDW Steuerhinweis 1/2010). Der Hauptfachausschuss hat die Verlautbarung billigend zur Kenntnis genommen. In diesem IDW Steuerhinweis werden Einzelfragen in Zusammenhang mit der sogenannten Escape-Klausel der Zinsschranke aufgegriffen; er erläutert, wie der Eigenkapitalvergleich einschließlich Nebenrechnung und Überleitungsrechnung durchgeführt werden können.
Eine Veröffentlichung ist vorgesehen für das Heft 5/2010 der IDW Fachnachrichten.

