Folgen des ZAG für den Jahresabschluss von Zahlungsinstituten
21.04.2010
Der Bankenfachausschuss des IDW hat erörtert, welche Folgerungen sich aus dem Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses bei Zahlungsinstituten ergeben, die die Übergangsregelungen des § 35 Abs. 2 und 3 ZAG in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse der Diskussion finden Sie hier.

