Folgen des ZAG für den Jahresabschluss von Zahlungsinstituten

21.04.2010

Der Bankenfachausschuss des IDW hat erörtert, welche Folgerungen sich aus dem Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses bei Zahlungsinstituten ergeben, die die Übergangsregelungen des § 35 Abs. 2 und 3 ZAG in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse der Diskussion finden Sie hier.


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