Bundesregierung: neue Vergabeverordnung
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2010 dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung zugestimmt. Der Entwurf setzt die von den Akteuren des öffentlichen Vergabewesens novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) in Kraft. Er bildet den Abschluss der Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung der Vergaberegelungen. Zukünftig wird es wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den von den Unternehmen zu fordernden Eignungsnachweisen geben. Auftraggeber können nun Eigenerklärungen statt offizieller Nachweise fordern. Da der Verordnungsentwurf auch Bestimmungen aus der Energie-Effizienzrichtlinie umsetzt, können öffentliche Auftraggeber künftig auch Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen berücksichtigen.
Der neuen Vergabeverordnung wird ein Reduzierungspotenzial bei Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von etwa 40 % der bisherigen Bürokratiekosten beigemessen. Dies entspricht einer Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. €. Ein weiteres Potenzial zur Kostensenkung ergibt sich daraus, dass Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig auf der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht und Bagatellkäufe bis 500 € nun ohne ein aufwändiges Vergabeverfahren getätigt werden können („Direktkauf“).
