Bundesregierung: Eckpunkte für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Das Kabinett hat am 27.01.2010 die Eckpunkte der neuen Legislaturperiode für den weiteren Bürokratieabbau und eine bessere Rechtsetzung beschlossen. Erklärtes Ziel ist, bei neuen Regelungen den damit verbundenen Aufwand für alle Betroffenen umfassend auszuweisen und sicherzustellen, dass der Gesetzgeber alle Information über Umstände und Folgen seiner Entscheidungen erhält. Spürbare Vereinfachungen sollen u. a. verwirklicht werden

•  bei Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben,

•  bei Steuererklärungen sowie steuerlichen und zollrechtlichen Nachweispflichten,

•  bei der Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht,

•  bei Beantragung bestimmter gesetzlicher Leistungen, u. a. für Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz,

•  bei der elektronischen Übermittlung von Gewerbeanzeigen.

Um die Wirtschaft bis Ende 2011 um insgesamt 25 % der Kosten aus Informationspflichten zu entlasten, sollen alle Ressorts weitere Maßnahmen entwickeln und dem Bundeskabinett regelmäßig darüber berichten. Die Bundesregierung wird sich ferner dafür einsetzen, die Bürokratie auf EU-Ebene zu reduzieren, EU-Vorschriften möglichst schlank umzusetzen und neue Belastungen möglichst zu verhindern.


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