Bundesregierung: Vergabe von Mikrokrediten

Die Bundesregierung hat im Januar 2010 den Mikrokreditfonds Deutschland gestartet. Der Fonds sichert mit einem Volumen von 100 Mio. € Kredite an Klein- und Kleinstbetriebe bzw. „junge“ Unternehmen von jeweils bis zu 20.000 € bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Verzichtet wird auf Kredituntergrenzen und Sicherheiten, wie sie üblicherweise von Kreditinstituten verlangt werden. Der Zinssatz beträgt zunächst 7,5 % p.a. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ca. 60 Mio. €) sowie aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (ca. 40 Mio. €).

Über die aktuelle angespannte wirtschaftliche Situation hinaus soll der Fonds mittel- und langfristig die Entwicklung eines flächendeckenden Mikrokreditangebots in Deutschland fördern. Strukturen der Mikrokreditvergabe sollen professionalisiert und die Betätigung als Mikrofinanzierer attraktiver gemacht werden. Der Fonds ist insofern auch eine Reaktion auf eine veränderte Unternehmenswelt mit mehr kleinen Betrieben und Selbständigen. Sie sollen sich an Beratungsorganisationen, z. B. Beispiel Gründerzentren, Genossenschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften oder Unternehmensberatungen, wenden können, die als Mikrofinanzierer fungieren. Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Bochumer GLS Bank in einem kooperativen Modell, d. h. auf Empfehlung von Mikrofinanzieren, aber auf eigene Rechnung. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab.


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