IDW zum Schutz von Vertrauensverhältnissen im Strafprozessrecht

01.04.2010

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zur Rechtsanwälten enthält in § 160a StPO-E eine Regelung, in der Rechtsanwälten absoluter Schutz vor strafprozessualen Erhebungs- und Verwertungshandlungen gewährt wird. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz vom 30.03.2010 legt das IDW dar, warum es zwingend geboten ist, Wirtschaftsprüfer in die Neuregelung einzubeziehen.


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