CEBS: überarbeitete Leitlinien zur Offenlegung von Finanzinformationen durch Kreditinstitute
Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors – CEBS) hat am 28.01.2010 überarbeitete Leitlinien für die Offenlegung von Finanzinformationen durch Kreditinstitute veröffentlicht. Die neuen Leitlinien spiegeln dabei auch die Vorgaben der europäischen Kapitaladäquanzrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD) und der CEBS-Berichterstattungsformate FINREP und COREP wider. Eingebettet in ein webbasiertes Rahmenwerk sollen sie vor allem Anleger und Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, sich ein zutreffendes Bild von der wirtschaftlichen Lage des Kreditinstituts zu machen. Generelles Ziel ist es, die Bankenaufsicht in Europa transparenter und effizienter zu machen.
- Siehe dazu Pressemitteilung vom 28.01.2010.
