FSA: Einführung der IFRS in Japan
Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency – FSA) hatte am 11.12.2009 bekannt gegeben, dass bestimmte japanische börsennotierte Unternehmen (sog. „specified companies“) ab Berichtsjahren, die am oder nach dem 31.03.2010 enden, freiwillig ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen dürfen. Grundlage der Bilanzierung sind von der FSA dazu bestimmte IAS/IFRS/IFRIC/SIC (sog. „designated IFRS“) mit Rechtsstand vom 30.06.2009 (siehe dazu bereits WPg 2010, S. 57). IFRS gelten dann als „designated IFRS“, wenn sie in einem angemessenen Verfahren verabschiedet wurden (due process) und dem Anlegerschutz dienen.
Am 29.01.2010 hat die FSA vorschlagen, die Liste der „designated IFRS“ um die folgenden zwischen dem 01.07.2009 und dem 31.12.2009 verabschiedeten Standards zu ergänzen:
• IFRS 1: First-time Adoption of International Financial Reporting Standards (amendment);
• IAS 32: Financial Instruments: Presentation (amendment);
• IAS 24: Related Party Disclosures (amendment);
• IFRS 9: Financial Instruments;
• IFRIC 14: IAS 19 – The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction (amendment);
• IFRIC 19: Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments.
Unterdessen haben laut einer Reuters-Meldung vom 09.02.2010 japanische Unternehmen ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der IFRS gefordert. Japan sei mit nur einer Stimme im IASB nicht ausreichend vertreten.
- Siehe im Einzelnen Pressemitteilung der FSA vom 29.01.2010.
