IPSASB: Abschluss des Konvergenzprojekts
Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der IFAC wies bereits in einer Pressemitteilung vom 21.12.2009 auf die Verabschiedung von drei überarbeiteten International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) zu Ansatz, Bewertung, Ausweis und Offenlegung von Finanzinstrumenten bei im öffentlichen Sektor tätigen Körperschaften und Unternehmen hin; ein entsprechender Beschluss wurde anlässlich des Board-Treffens im Dezember 2009 in Rom getroffen. Die bislang in den IPSAS nicht geregelte Bilanzierung von Finanzinstrumenten durch die öffentliche Hand, z. B. von unverzinsten oder im Verhältnis zum Marktzins niedrig verzinsten staatlichen Finanzgarantien sowie von zu Sonderkonditionen gewährten Krediten, ist insoweit von großer Aktualität, als viele öffentliche Haushalte sich zur Bewältigung der Auswirkungen der internationalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in großem Ausmaß verschuldet haben.
Am 19.01.2010 wurden die IPSAS auf der Webseite des IPSASB zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt; es handelt sich um:
• IPSAS 28, Financial Instruments: Presentation (in Anlehnung an IAS 32),
• IPSAS 29, Financial Instruments: Recognition and Measurement (in Anlehnung an IAS 39),
• IPSAS 30, Financial Instruments: Disclosures (in Anlehnung an IFRS 7).
Alle nun veröffentlichten Standards waren Teil des langfristigen, strategischen Konvergenzprogramms des IPSASB, das damit planmäßig zum 31.12.2009 abgeschlossen wurde und im Wesentlichen zu einer Annäherung der IPSAS an die per 31.12.2008 geltenden IAS/IFRS führt. Den Besonderheiten des öffentlichen Sektors tragen die Standards durch entsprechende Anpassungen Rechnung.
Mit der Veröffentlichung eines Entwurfs zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen knüpft der IPSASB an die Vorlage eines Konsultationspapiers vom April 2008 an. Im Rahmen solcher Vereinbarungen (auch bekannt als öffentlich-private Partnerschaften oder public private partnerships) vergibt die öffentliche Hand Aufträge an private Betreiber, bestimmte öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, z. B. das Planen, Finanzieren, Bauen und Betreiben von Straßen und Schulen.
- Siehe im Einzelnen Pressemitteilung der IFAC vom 21.12.2009 und Pressemitteilung der IFAC vom 19.01.2010.
