IDW zur Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften
05.03.2010
Das Jahressteuergesetz 2009 führt in § 60 Abs. 1 AO mit Satz 2 eine Regelung ein, wonach die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft die in Anlage 1 bezeichneten Festlegungen enthalten muss. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen äußert sich das IDW zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Satz 2 und der in der Anlage enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften.

