IDW zu IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
03.03.2010
Das IDW hat sich mit Schreiben vom 26.02.2010 zu einem Konsultationspapier der EU-Kommission zur Frage der Verankerung des IFRS für KMU im europäischen Recht geäußert. In dem Papier wird gefragt, wie der IFRS für KMU beurteilt wird und welche Bedeutung ihm beigemessen wird bei der Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinie (sog. Bilanzrichtlinien).
Das IDW äußert Bedenken, ob der Standard tatsächlich den Bedürfnissen der Abschlussadressaten von KMU gerecht wird, da der IFRS für KMU auf demselben Rahmenkonzept wie die für börsennotierte Unternehmen konzipierten Original-IFRS basiert. Daher fordert das IDW die EU-Kommission auf, bei den Überlegungen zur Modernisierung der Bilanzrichtlinien eine Analyse der Informationsinteressen von Abschlussadressaten mittelständischer Unternehmen zugrunde zu legen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Jahres- anders als der Konzernabschluss nicht nur Informationszwecken, sondern auch der Ermittlung ausschüttbarer Gewinne dient. Das IDW sieht das BilMoG als Vorbild für eine Modernisierung der Bilanzrichtlinien an und äußert sich gegen eine explizite Aufnahme eines Mitgliedstaaten- oder Unternehmenswahlrechts zur Anwendung des IFRS für KMU in das europäische Recht.

