Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften in das parlamentarische Verfahren eingebracht (BR-Drs. 4/10 vom 01.01.2010). Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens sind mehrere bedeutende Entscheidungen des EuGH aus dem Jahr 2009, die Konsequenzen für das nationale deutsche Steuerrecht haben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf bündelt die zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben erforderlichen steuerrechtlichen Änderungen, die entsprechend kurzfristig in Kraft treten müssen.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen unter anderem das EStG, das GewStG, das KStG, das UStG und das InvG geändert werden. Hervorzuheben sind folgende Regelungen, die vor allem zur Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der EU erforderlich sind:
• Gewährung der Altersvorsorgezulage (Riester-Rente) unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person (§ 10 a Abs. 1 EStG); hierzu wird die Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der Riesterförderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an den Bezug einer inländischen Besoldung geknüpft;
• Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland (§ 7 Abs. 5 EStG);
• Ausweitung der Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind (§ 10 b Abs. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG);
• Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen, mit denen eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit postalischen Dienstleistungen sichergestellt wird (§ 4 Nr. 11 b UStG);
• Abgabe der „Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen“ i. S. des § 25 b Abs. 2 UStG grundsätzlich monatlich (statt wie bisher quartalsweise) zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetruges bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (§ 18 a UStG);
• steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden (§ 3 Nr. 39 EStG).
Die Bundesregierung hat für den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zugesichert, die Forderung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) vom 04.12.2009 zu unterstützen, die mit den Regelungen zur Zusammenfassenden Meldung verbundenen Bürokratiekosten zu evaluieren.
Das IDW hatte mit Schreiben vom 30.11.2009 zum Referentenentwurf des Gesetzes Stellung genommen und darin vor allem die geplante Neufassung des § 10 b EStG kritisiert (vgl. dazu WPg 2010, S. 62).
- Unions- und FDP-Fraktion wollen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf ausweiten. Beide Fraktionen legten in der Sitzung des Finanzausschusses am 27.01.2010 mehrere Änderungsvorschläge vor (siehe dazu hib – heute im Bundestag vom 27.01.2010).
