CESR: Umstrukturierung zu ESMA

Die Finanzminister der Europäischen Union hatten sich am 02.12.2009 einstimmig über eine Reihe von Legislativentwürfen zur Reform der derzeitigen Struktur der europäischen Finanzaufsicht verständigt. Dabei handelt es sich vor allem um die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (EuropeanSystemic Risk Board – ESRB), eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (European System of Financial ­Supervisors – ESFS) und neuer europäischer Aufsichtsbehörden (siehe dazu bereits WPg 2010, S. 6). Das Europäische Finanzaufsichtssystem soll für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute (Aufsicht auf Mikroebene) sorgen; es besteht aus einem Netzverbund, in dem die nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den europäischen Finanzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Dazu soll u. a. der europäische Ausschuss für die Finanzaufsicht über Wertpapiermärkte (Committee of European Securities Regulators – CESR) zur European Securities and Markets Authority (ESMA) aufgewertet werden. Um seine internen Arbeitsabläufe im Hinblick auf die im Jahr 2010 anstehenden Arbeiten zu vereinfachen und einen reibungslosen Übergang auf die Anforderungen der neuen Behörde ESMA zu ermöglichen, hat CESR zum 01.01.2010 eine neue Organisationsstruktur eingeführt. So wurden auf der fachlichen Ebene u. a. acht Standing Committees eingerichtet; dabei wird das Standing Committee „Credit Rating Agencies“ von Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin, geleitet.

 


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