IASB: Überarbeitung von IAS 37
Der IASB hält es aufgrund der Stellungnahmen zu dem im Juni 2005 veröffentlichten Standardentwurf „Amendments to IAS 37 Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets and IAS 19 Employee Benefits“ für erforderlich, erneut überarbeitete Vorschläge zur Bewertung von Schulden vorzulegen. Diese Vorschläge sind Gegenstand des am 05.01.2010 veröffentlichten Standardentwurfs ED/2010/1: Measurement of Liabilities in IAS 37.
Regelungsgegenstand von IAS 37 sind solche Schulden, die nicht in den Anwendungsbereich anderer Standards fallen, z. B. Verpflichtungen zur Stilllegung/Entsorgung von Vermögenswerten oder Verpflichtungen, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben. Der IASB schlägt vor, diese Schulden mit dem Betrag zu bewerten, den das Unternehmen vernünftigerweise zahlen würde, um am Abschlussstichtag von der Schuld entbunden zu werden. Wird das Unternehmen die Verpflichtung durch künftige Leistungserbringung erfüllen, sind für die Bemessung der Ressourcenabflüsse diejenigen Beträge maßgeblich, die das Unternehmen in der Zukunft an einen Kontraktor zahlen würde, um die Leistung für das Unternehmen zu erbringen.
Die Kommentierungsfrist zu ED/2010/1 endet am 12.04.2010; der endgültige Standard soll noch im Jahr 2010 veröffentlicht werden.
- Siehe im Einzelnen www.iasb.org.
