BaFin: Mindestanforderungen an Compliance nach WpHG (MaComp)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21.12.2009 den Entwurf eines Rundschreibens „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)“ zur Konsultation gestellt (Konsultation 17/2009). Soweit im Rahmen der schriftlichen Anhörung der BaFin entsprechender Bedarf angemeldet wird, findet am 02.03.2010 zudem eine mündliche Anhörung statt.

  • Der Entwurf des Rundschreibens steht unter www.bafin.de zur Verfügung.

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