Anwendung des BilMoG

21.12.2009

In einer Presseinformation weist das IDW auf seine neuen Verlautbarungen zum BilMoG hin. Schwerpunkte dieser Stellungnahmen zur Rechnungslegung sind Übergangsregelungen, Pensionsrückstellungen und Anhangangaben. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bringt neue Angabepflichten mit sich, die schon für Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31.12.2009 gelten.


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