Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen

18.12.2009

Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Vollständigkeitserklärung darüber abgeben und bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegen. Die Vollständigkeitserklärung ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einem anderen unabhängigen Sachverständigem zu prüfen. Die mit qualifizierter elektronischer Signatur zu hinterlegende "Prüfbescheinigung" zur Vollständigkeitserklärung ist vom DIHK mittlerweile überarbeitet worden. Das IDW erläutert den Sachverhalt und seine Haltung dazu in einer Mitteilung.


Nachrichten abonnieren

E-Mail-Dienste

RSS Feeds

RSS Feed Icon IDW Aktuell

RSS Feed Icon IDW News exklusiv
(nur für Mitglieder)

IDW Akademie Programm

zu den Seminaren