Prüfung der Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen
18.12.2009
Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Vollständigkeitserklärung darüber abgeben und bei der Industrie- und Handelskammer hinterlegen. Die Vollständigkeitserklärung ist von einem Wirtschaftsprüfer oder einem anderen unabhängigen Sachverständigem zu prüfen. Die mit qualifizierter elektronischer Signatur zu hinterlegende "Prüfbescheinigung" zur Vollständigkeitserklärung ist vom DIHK mittlerweile überarbeitet worden. Das IDW erläutert den Sachverhalt und seine Haltung dazu in einer Mitteilung.

