IDW zur Verlustübernahme i.S.v. § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG
14.12.2009
In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen äußert sich das IDW zu einer Verfügung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster. Das IDW teilt nicht die Meinung der OFD und erläutert seine Auffassung, welchen Anforderungen an die Vereinbarung einer Verlustübernahme nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG zu stellen sind.

