HFA verabschiedet Verlautbarungsentwurf zu Altersversorgungsverpflichtungen
11.12.2009
Die Abbildung von Altersversorgungsverpflichtungen ist einer der Regelungsbereiche des BilMoG, der weitreichende Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in handelsrechtlichen Abschlüssen haben wird. So sind etwa spätestens in Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, Verpflichtungen aus Pensionszusagen zwingend unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes zu bewerten; ferner ist das speziell zur Absicherung der Erfüllung dieser Verpflichtungen designierte Deckungsvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten und mit den Verpflichtungen zu saldieren.
Vor diesem Hintergrund hat der HFA am 27.11.2009 den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW ERS HFA 30) verabschiedet, in dem Fragen rund um das Thema Pensionsrückstellungen angesprochen werden. Die Verlautbarung soll die Stellungnahme HFA 2/1988: Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluß ersetzen.
Der Entwurf ist abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen, und wird zudem in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten abgedruckt. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 28.05.2010.

