IDW PS 650 verabschiedet
09.12.2009
Der Hauptfachausschuss des IDW hat in seiner 218. Sitzung am 27.11.2009 den IDW Prüfungsstandard: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW PS 650) verabschiedet. Durch Landesrecht kann die Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von Krankenhäusern vorgeschrieben und der Umfang dieser Prüfung gegenüber der Jahresabschlussprüfung nach den Vorschriften des HGB erweitert werden. Dies kann die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Prüfung der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Fördermittel betreffen. IDW PS 650 erläutert wesentliche Aspekte dieser möglichen Erweiterungen der Jahresabschlussprüfung.
IDW PS 650 wird abgedruckt in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten (erscheint Ende der 51. KW) sowie im WPg Supplement 1/2010.

