IDW ES 8 zu Fairness Opinions veröffentlicht

04.12.2009

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat den Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (IDW ES 8) am 19.08.2009 verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) erfolgte am 09.09.2009, eine ergänzende Abstimmung mit dem Fachausschuss Recht (FAR) am 22.09.2009.

IDW ES 8 enthält Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Stellung nehmen zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen (sog. Fairness Opinion). Unternehmerische Initiativen, in denen typischerweise Fairness Opinions zum Einsatz kommen, sind häufig geprägt durch zeitliche Restriktionen und eingeschränkten Informationszugang, die eine Unternehmensbewertung i.S.d. IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) nicht ermöglichen. Fairness Opinions sind kein Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten nach IDW S 1 i.d.F. 2008, sondern eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses. IDW ES 8 verdeutlicht den Inhalt und die Grenzen von Fairness Opinions bei typischen Rahmenbedingungen und Restriktionen, unter denen Wirtschaftsprüfer Fairness Opinions abgeben und behandelt als einen Spezialfall die Besonderheiten bei der Erstellung von Fairness Opinions im Zusammenhang mit Stellungnahmen nach § 27 WpÜG.

Der Entwurf ist abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen, und wird in Heft 1-2/2010 der IDW Fachnachrichten abgedruckt. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 30.06.2010.


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