HFA verabschiedet Verlautbarungsentwürfe zu neuen Angabepflichten
03.12.2009
Durch das BilMoG wurden die Anhangangabepflichten zum Jahres- und Konzernabschluss erweitert. Beruhend auf der nationalen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben müssen künftig Angaben zu Art und Zweck sowie Risiken und Vorteilen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften gemacht werden, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. Ferner ist zumindest über nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene, wesentliche Geschäfte des Bilanzierenden mit ihm nahe stehenden Unternehmen und Personen zu berichten. Diese Anhangangebepflichten gelten bereits für Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahr, d.h. regelmäßig für Abschlüsse auf den 31.12.2009.
Der HFA hat in seiner 218. Sitzung am 27.11.2009 mit dem
Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 3, 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (IDW ERS HFA 32)
sowie dem
Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW ERS HFA 33)
zwei Verlautbarungsentwürfe verabschiedet, die sich mit diesen auslegungsbedürftigen Angabepflichten befassen und Hilfestellung bei der (erstmaligen) Berücksichtigung der neuen Vorgaben bieten.
Die Entwürfe sind abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen, und werden in Heft 12/2009 der IDW Fachnachrichten abgedruckt. Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 28.05.2010.

