IDW zu geplanten steuerlichen Maßnahmen

03.11.2009

In einem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen begrüßt das IDW die vorgesehenen Sofortmaßnahmen, mit denen Unternehmen steuerlich entlastet werden sollen. Diese allein reichen nicht aus, weitere Ergänzungen sind notwendig, wie in dem Schreiben vom 02.11.2009 erläutert wird. Dazu gehören Änderungen z.B. bei der Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften, Aufhebung der Regelungen zur Zinsschranke und Steuerfreiheit bei Sanierungsgewinnen. Weitere Vorschläge des IDW betreffen mittelfristige Maßnahmen zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts.


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