IDW EPS 880 n.F.: Die Prüfung von Softwareprodukten

29.09.2009

In seiner 217. Sitzung verabschiedete der HFA den vom Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) erarbeiteten Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW EPS 880 n.F.).

Mit IDW EPS 880 n.F. wurde die Prüfungsmethodik, die der Systematik von Systemprüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie folgt, modernisiert (vgl. IDW Prüfungsstandard: Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330)) und der Criteria-Approach des ISAE 3000 „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die Ausführungen zur Berichterstattung und zur Erteilung und Veröffentlichung von Softwarebescheinigungen überarbeitet.

Ferner behandelt IDW EPS 880 n.F. die Verwertung der Ergebnisse der Prüfung von Softwareprodukten im Rahmen einer Abschlussprüfung beim Softwareanwender zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Buchführung.

Die Verlautbarung ersetzt den IDW Prüfungsstandard: Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (IDW PS 880 i.d.F. 1999).

Die Entwurf ist in der Rubrik "Verlautbarungen", "Download von Entwürfen" abrufbar.


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