WPg 13/2009, S. 644 bis 649

Til Ammermann und Dr. Christian Ravenstein


Verstöße gegen die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht von Konzernabschlüssen

Durch die mit dem EHUG eingeführte Pflicht zur Offenlegung des Konzernabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ist die Wahrscheinlichkeit deutlich gestiegen, dass Verstöße gegen die Pflicht zur Konzernrechnungslegung aufgedeckt werden. Dies hat mittelbar Auswirkungen auf die Prüfungspraxis. Der Beitrag untersucht, wann und für welchen Zeitraum ein Verstoß gegen die Konzernrechnungslegungspflichten eine Redepflicht des Abschlussprüfers nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB auslöst. Ferner wird der Frage nachgegangen, welche Konsequenzen das Fehlen eines Konzernabschlusses auf die Prüfung des Einzelabschlusses der Tochtergesellschaft hat. Schließlich legen die Verfasser dar, dass die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB hinsichtlich des Konzernabschlusses vom Bundesanzeiger Verlag zurzeit nur unvollständig überprüft werden.

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