Neue IDW Verlautbarungsentwürfe zur Prüfung nach KWK-G und EEG

20.03.2009

Aufgrund der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde eine Überarbeitung des IDW Prüfungshinweises: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PH 9.420.3) i.d.F. vom 30.03.2007 erforderlich. Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 06.03.2009 zwei Entwürfe von IDW Prüfungsstandards verabschiedet, die auf der IDW Website in der Rubrik „Verlautbarungen / Download von Entwürfen" eingesehen werden können:

  • Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW EPS 970)

  • Entwurf IDW Prüfungsstandard: Prüfungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (IDW EPS 971)

Für die Prüfung der Endabrechnungen für das Kalenderjahr 2008 ist grundsätzlich noch der IDW PH 9.420.3 zu beachten, allerdings sind die Gesetzesverweise in den Bescheinigungen und deren Anlagen teilweise anzupassen. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen und angepassten Musterbescheinigungen im Mitgliederbereich der IDW Website in der Rubrik „Aus der Facharbeit / Sonstiges / Einzelfragen zur Prüfung / "Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz".

IDW EPS 970 und IDW EPS 971 geben darüber hinaus Hinweise in Bezug auf neue gesetzliche Anforderungen wie z.B. die Prüfung von Angaben im Zusammenhang mit dem Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 KWK-G.

Beide Entwürfe werden in Heft 4/2009 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden.


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