Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen in der Finanzmarktkrise

17.02.2009

Die Praxishinweise des IDW „Besondere Prüfungsfragen im Kontext der aktuellen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise“ (vgl. IDW Aktuell vom 19.12.2008) führen zur Prüfung der Risikoberichterstattung im Lagebericht in Tz. 40 u.a. aus:

Unternehmen, die von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind, werden im Lagebericht über die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, denen das bilanzierende Unternehmen ausgesetzt ist, berichten müssen, z.B. über mögliche Probleme bei der Beschaffung von liquiden Mitteln, Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten oder drastischen Nachfragerückgängen. Eine klare Berichterstattung bedingt eine nachvollziehbare und zusammenhängende Beschreibung der wesentlichen Schätzunsicherheiten und Risiken im Lagebericht, sodass die Adressaten auf die bestehenden Unsicherheiten und Risiken unmissverständlich hingewiesen werden.

Bereits in der 172. Sitzung am 28.11.2008 (vgl. die Berichterstattung über die 172. Sitzung des VFA im Mitgliederbereich, Rubrik Aus der Facharbeit, Berichterstattung über Sitzungen bzw. in den IDW Fachnachrichten Heft 1-2/2009, S. 63f.) hatte der VFA die Erläuterungspflichten erörtert, wenn ein Versicherungsunternehmen gemäß § 56a Abs. 3 VAG von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch macht, die Rückstellung für Beitragsrückerstattungen zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste heranzuziehen oder eine Reduzierung der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung gemäß § 5 Mindestzuführungsverordnung erfolgt: Sofern die diesbezügliche Zustimmung der BaFin unter Auflagen erfolgt, die sich auf die zukünftigen Geschäftsjahre wesentlich auswirken (z.B. Auflage zur Wiederauffüllung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung über einen bestimmten zukünftigen Zeitraum), ist eine Darstellung der Auswirkungen im Prognoseteil des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts geboten.

Ergänzend hierzu und zur ansonsten erforderlichen Berichterstattung erscheinen dem VFA für Versicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der Finanzkrise für den Lagebericht zum Jahresabschluss 2008 insbesondere die folgenden Sachverhalte von Bedeutung:

Garantierisiko:Es ist auf die Frage einzugehen, wie das Unternehmen das Risiko bewältigt, dass bei einer andauernden Niedrigzinsphase die Kapitalerträge unter Umständen nicht zur Finanzierung der garantierten Mindestverzinsung ausreichen.

Bonitätsrisiko:Es ist insbesondere auf das Exposure gegenüber Banken einzugehen. Aus der Darstellung sollten zumindest auf die Größenordnung der Bonitätsrisiken bei Banken und die Abhängigkeit von einzelnen Instituten geschlossen werden können. Hierzu bietet sich eine über DRS 5-20, Tz. 32 hinausgehende Unterteilung der Forderungen nach den Schuldnergruppen Staaten, Financial Institutions und Corporates an. Dabei kann auch auf die Art der Besicherung (z. B. Pfandrechte, Gewährträgerhaftung, Einlagensicherung, Staatsgarantie) und eventuelle Nachrangigkeit  (z. B. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligung) eingegangen werden.

Liquiditätsrisiko:Im Hinblick auf die bei Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Banken anders gelagerte Liquiditätssituation, bietet es sich an, auf das Management des Liquiditätsrisikos, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells des Versicherungsunternehmens, einzugehen.