IDW an die Bundeskanzlerin zu steuerlichen Maßnahmen in der Finanzmarktkrise

03.11.2008

Das IDW vertritt in seinem Schreiben die Auffassung, es sei steuerlich notwendig, krisenverschärfende Maßnahmen aus dem Steuerrecht zu ändern oder zu beseitigen. Zu diesen steuerlichen Vorschriften zählt das IDW:

  • die Zinsschranke
  • den Untergang von Verlustabzugsmöglichkeiten für Körperschaften bei Anteilswechsel
  • die Mindestbesteuerung

Ein gleichlautendes Schreiben ging an den Bundesminister der Finanzen.

Erläuterungen zum Thema auch in unserer Presseinformation 5/2008.