Der neue Ausbildungsweg – Masterstudiengang nach § 8a WPO

In Deutschland gab es bisher kein Hochschulstudium, das gradlinig zum Wirtschaftsprüferberuf führte. Mit dem Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz wurden die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Studiengangs zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern geschaffen. Dieser Studiengang unterliegt einer besonderen Akkreditierung.

Ein Masterstudiengang, der nach § 8a WPO akkreditiert ist, bildet zielgerichtet auf eine Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer aus. Zugangsvoraussetzungen sind ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, idealerweise ein Bachelorabschluss der Betriebswirtschaftslehre, eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Wirtschaftsprüfung und das Bestehen einer Zugangsprüfung. Das zweijährige Masterstudium zeichnet sich durch eine hohe Praxisorientierung aus. Die Lehrinhalte orientieren sich an dem Ziel, die Studenten auf die wirtschaftsprüfende Tätigkeit und das Berufsexamen vorzubereiten.

Ein Schaubild zum neuen Ausbildungsweg über einen Masterstudiengang nach § 8a WPO finden Sie hier:

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums berechtigt zur Teilnahme am Wirtschaftsprüfungsexamen. Abweichend von dem Erfordernis der dreijährigen Prüfungstätigkeit kann das Examen bereits unmittelbar nach dem Masterstudium absolviert werden (§ 9 Abs. 6 WPO). Die im Studiengang erbrachten Prüfungsleistungen in den Gebieten Angewandte BWL/VWL und Wirtschaftsrecht werden im Wirtschaftsprüfungsexamen als gleichwertig anerkannt und befreien von den entsprechenden Prüfungsgebieten. Hiermit verkürzt sich das Wirtschaftsprüfungsexamen auf zwei Prüfungsgebiete, in denen jeweils zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abzulegen sind.

Einzelheiten des Verfahrens regelt die Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV). Die inhaltlichen Anforderungen an den Studiengang sind in dem Referenzrahmen und den Lehrplänen (Curricula) nach der WPAnrV festgelegt.

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer erfolgt nicht bereits nach dem bestandenen Wirtschaftsprüfungsexamen, sondern setzt eine mindestens dreijährige Berufspraxis voraus. Die gesamte nach einem Bachelorabschluss abgeleistete Tätigkeit wird als Praxiszeit anerkannt.


Der Wirtschaftsprüfer

Broschüre
Der Wirtschaftsprüfer
Wege zum Beruf
Ausbildung durch das IDW

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Frau Genenger
(Tel. 0211/4561-195)