Unternehmensprüfung

Unternehmensprüfungen werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt. Zahlreiche Prüfungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Andere werden freiwillig beispielsweise von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften, aber auch von karitativen Einrichtungen, Vereinen und anderen Non-Profit-Organisationen beauftragt, um von unabhängiger Seite ein fundiertes Urteil über bestimmte Sachverhalte im Unternehmen zu erhalten.

Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen aller Größen und Rechtsformen ist die gesetzliche Abschlussprüfung:

  • Geprüft wird die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die das Unternehmen in seiner Buchführung, dem Jahres- oder Konzernabschluss, aber auch ggf. dem (Konzern)Lagebericht dokumentiert.
  • Der Abschlussprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Bilanzierungsregeln eingehalten hat.
  • Die bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden vom Abschlussprüfer in einem Bestätigungsvermerk und in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Wirtschaftsprüfer befassen sich auch mit zahlreichen speziellen Unternehmensprüfungen:

Prüfung besonderer Vorgänge

  • Gründung
  • Umwandlung
  • Verschmelzung
  • Kapitaländerung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen

 

Wirtschaftlichkeitsprüfungen

  • Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen
  • Investitionsvorhaben
  • Pflegesätze
  • Öffentliche Zuschüsse

 

Funktionsprüfungen

  • Internes Kontrollsystem
  • IT-Systeme
  • Organisationssysteme

 

Prüfung der Geschäftsführung und/oder der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Öffentliche Unternehmen
  • Krankenhäuser
  • Kreditinstitute
  • Makler
  • Kreditwürdigkeit
  • Sanierungskonzepte


Der Wirtschaftsprüfer

Broschüre
Der Wirtschaftsprüfer
Wege zum Beruf
Ausbildung durch das IDW

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Genenger
(genenger@idw.de oder
0211/4561-195)