Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Beschäftigten kleiner und mittelgroßer Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) in NRW finanzielle Unterstützung für beruflich orientierte Fortbildungsmaßnahmen. Das Land übernimmt hierbei die Hälfte der Kursgebühr, maximal 500 €. Voraussetzung ist, dass in den letzten zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Bildungsmaßnahme wahrgenommen wurde.

Ausgestellt wird der Bildungsscheck von einer dazu berechtigten Beratungsstelle in einem kostenlosen Gespräch. Der Scheck muss anschließend zusammen mit der Anmeldung beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.

Eine Liste der Beratungsstellen sowie weitergehende Informationen zum Bildungsscheckverfahren finden sich im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de


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Informationen zum NRW Bildungsscheck

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