Gemeinsame StN mit der WPK
- Der IDW/WPK-Arbeitskreis Reform des Wirtschaftsprüfungsexamens hat einen Entwurf zur inhaltlichen Konkretisierung der Prüfungsgebiete nach § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung erarbeitet.
Die Verlautbarung wird in einem Verfahren verabschiedet, in dem den Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung des Entwurfs die Möglichkeit eingeräumt wird, Anregungen in die abschließenden Beratungen einfließen zu lassen.
Eventuelle Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW oder der WPK bis zum 30.06.2007 erbeten.
- Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW
VO 1/2006: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
WPg 2006, S. 629 ff., Heft-Nr. 9/2006