Wie werde ich Mitglied?

Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten regelt § 4 der IDW Satzung.

Eine Beantragung der Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (§ 3 Abs. 1 IDW Satzung) erfolgt

  • für Wirtschaftsprüfer durch Ausfüllen des Antrags A
  • für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Ausfüllen des Antrags B.

Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vgl. im Einzelnen § 3 Abs. 2 IDW Satzung). Mit Antrag C kann diese Mitgliedschaft beantragt werden.

Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der aktuellen Beitragsordnung erhoben, die Sie von der Abteilung Mitglieder- und Beitragswesen erhalten:

Vorteile einer Mitgliedschaft im IDW


regionale Fachkonferenzen

2. September 2010 in Berlin
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Mittelstand – quo vadis?

17. und 18.09.2010 in Ulm
Fachtagung der IDW Landesgruppe Baden-Württemberg

15. und 16.10.2010 in Oberammergau
53. Fachkolloquium der IDW Landesgruppe Bayern

aktuelles Stellenangebot

Wir suchen

Das Anforderungprofil und andere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stellenanzeige.

IDW zur Finanzmarktkrise

Alle Äußerungen des IDW zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

IDW Akademie Programm

zu den Seminaren