Wie werde ich Mitglied?

Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die aus einer Mitgliedschaft resultierenden Rechte und Pflichten regelt § 4 der IDW Satzung.

Eine Beantragung der Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (§ 3 Abs. 1 IDW Satzung) erfolgt

  • für Wirtschaftsprüfer durch Ausfüllen des Antrags A
  • für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch Ausfüllen des Antrags B.

Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vgl. im Einzelnen § 3 Abs. 2 IDW Satzung). Mit Antrag C kann diese Mitgliedschaft beantragt werden.

Mitgliedsbeiträge werden entsprechend der aktuellen Beitragsordnung erhoben, die Sie von der Abteilung Mitglieder- und Beitragswesen erhalten:

E-Mail
Telefon: 0211/4561-360, Telefax: 0211/4561-262

Vorteile einer Mitgliedschaft im IDW


aktuelles Stellenangebot

Wir suchen für unsere Fachabteilung eine(n)

Nachrichten abonnieren

E-Mail-Dienste

RSS Feeds

RSS Feed Icon IDW Aktuell

RSS Feed Icon IDW News exklusiv
(nur für Mitglieder)

Grünbuch "Abschlussprüfung" der EU-Kommission

Weitere Informationen ...

IDW zur Finanzmarktkrise

Alle Äußerungen des IDW zur Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise finden Sie hier.

IDW Akademie Programm

zu den Seminaren